Wartung ist Pflicht!

Die regelmäßige Wartung der Armaturen dient dem Werterhalt der getätigten Investitionen und der sicheren Betriebsführung der Wasserversorgungsanlage.

Daher ist die regelmäßige Überprüfung gesetzlich geregelt:

Trinkwasserverordnung

„Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintangehalten wird.“

 

ÖNorm B2539

3.5.2 Inspektionen
Es müssen Inspektionen aller Armaturen, einschließlich jener zur Spülung, Entleerung sowie Be- und Entlüftung, hinsichtlich Auffindbarkeit, Betätigungsmöglichkeit und Gängigkeit sowie hinsichtlich ihrer vorgeschriebenen Stellung (z.B. offen, geschlossen), durchgeführt werden.

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