Für die Errichtung, Überprüfung und Wartung, sowie Instandhaltung gibt es in verschiedenen Landesgesetzen Vorschriften, genaueres ist in der Ö-Norm B 2539 angeführt.
Es herrscht Beweislastumkehr, d.h. im Schadensfall muss anhand der Prüfprotokolle und Aufzeichnungen nachgewiesen werden können, dass die Wartung der Hydranten regelmäßig durchgeführt wurde.
Besonders ist darauf zu achten, dass die geforderten Löschwassermengen und -raten auch tatsächlich zur Verfügung stehen.